Strom Sonderkündigungsrecht Fristen und kündigen für 2019

Beim Sonderkündigungsrecht müssen Stromkunden eine gewisse Frist einhalten. Denn nur für eine bestimmte Zeit akzeptiert der Anbieter das Sonderkündigungsrecht. Nach einer Preiserhöhung müssen Kunden also schnell reagieren.


 

 

Beim Strom Sonderkündigungsrecht Fristen einhalten und kündigen
Immer wieder kündigen Stromkonzerne Preiserhöhungen an, die dann von den Kunden getragen werden müssen. Darüber regen sich die Kunden verständlicherweise auf. Doch hinnehmen müssen sie diese nicht, denn es gibt ein sogenanntes Sonderkündigungsrecht. Damit lassen sich auch Verträge auflösen, deren Laufzeit eigentlich noch eine Zeit gedauert hätte. Immer wenn Stromkonzerne eine Preiserhöhung ankündigen, haben Kunden die Möglichkeit, zu einem anderen günstigeren Anbieter zu wechseln. Denn beim Strom gilt ein Sonderkündigungsrecht mit dem jeder Kunde bei einer Preiserhöhung kündigen kann.

Fristen einhalten und kündigen
Bei dem Sonderkündigungsrecht für Strom ist es wichtig zu wissen, dass dieses nur eine gewisse Zeit nach der Ankündigung der Preiserhöhung gilt. Innerhalb von 14 Tagen muss dann die Kündigung erfolgen, ansonsten läuft der Vertrag mit diesem Stromanbieter bis zum Vertragsende weiter. Wenn Sie also gerade eine Ankündigung über eine Strompreiserhöhung erhalten haben, dann sollten Sie schnell reagieren. Die Chance des Strom Sonderkündigungsrechts gilt nur innerhalb der Fristen und kündigen kann für die Zukunft Ersparnisse sichern. Also informieren Sie sich jetzt über einen neuen Anbieter, der keine unerwarteten Preiserhöhungen mehr durchführt.

Tarifrechner bei der Suche nach neuem Anbieter
Wenn Sie glauben, dass Sie bei der großen Auswahl an Anbietern nur schwer einen günstigen und zuverlässigen finden, dann sollten Sie sich von einem Tarifrechner überzeugen lassen. Dieser listet Ihnen alle möglichen Anbieter auf. Aus dieser Liste können Sie dann eine Entscheidung treffen. Nutzen Sie jetzt das Strom Sonderkündigungrecht unter Einhaltung der Fristen und kündigen Sie bei Ihrem bisherigen Anbieter, um der drohenden Tariferhöhung zu entgehen.




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