Strom trotz Sperrung – bekommt man trotzdem einen Stromanbieter im Jahr 2019?

Wenn man seine Rechnung bei dem Stromanbieter nicht begleicht, dann laufen Schulden auf. Je nach Anbieter wird das auch eine Weile toleriert, doch auch diese Geduld währt nicht unendlich. Irgendwann wird es dem Stromversorger reichen und er wird darauf drängen, den Strom zu sperren. Dies kann natürlich rechtlich relativ leicht umgesetzt werden. Wenn der Strom erst einmal gesperrt ist, dann kann man große Probleme bekommen. Denn mit aktuellen Stromschulden wird kein neuer Anbieter eine Versorgung vornehmen. Daher gilt es immer, erst die Schulden zu begleichen oder das Sperrvorhaben direkt vermeiden.


 

 

Kompromissbereitschaft schützt vor Abschaltung

Generell gewährt jeder Stromversorger eine gewisse Frist. Wenn die Rechnung innerhalb dieser nicht beglichen wird, werden drastischere Mittel aufgefahren. Dazu gehören Mahnungen und Sperrandrohungen. Wenn der Kunde dies ignoriert, dann kann der Stromversorger die Belieferung einstellen. Natürlich hängt dies auch immer von verschiedenen Faktoren ab. Wenn der Anbieter jedoch androht, den Strom abzustellen, dann sollte man tätig werden. Sollten die Schulden noch nicht wesentlich hoch sein, dann lassen sich viele Anbieter auch auf eine Ratenzahlung ein. Je mehr Willen man an den Tag legt, umso mehr wird einem der Versorger auch entgegenkommen. Dafür muss natürlich Zahlungsbereitschaft erkennbar sein. Wer den Kopf nicht komplett in den Sand steckt, der kann die Sperrung oftmals noch verhindern.

 

Die Umstände betrachten und auf Grundversorger setzen

Der Stromversorger kann natürlich bei Zahlungsrückständen eine Sperrung anordnen. Doch dies muss immer auch individuell betrachtet werden. In der kalten Jahreszeit darf der Versorger beispielsweise nicht wegen kleineren Geldbeträgen einfach den Strom abstellen. Auch wenn Senioren, Kranke oder Kinder die Wohnung bewohnen, ist das nicht so einfach. Sollte es dennoch zu einer Sperrung kommen, dann kann man sich immer an den Grundversorger wenden. Dieser muss eine Grundversorgung ermöglichen. Eine weitere Anlaufstelle kann auch das Sozialamt sein. Denn wenn es um die Grundversorgung geht, dann greift auch dieses Amt ein und sorgt dafür, dass schnell wieder Strom fließt.

 



 

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