Stromlieferung und Stromliefervertrag Verjährung

 


 

Bei einer Stromlieferung bzw. auch bei dem eigenen Stromlieferanten ist eine Verjährung nicht mehr selten. Meistens kann es vorkommen, dass keine Rechnungen mehr gestellt werden oder nicht einmal eine Nachzahlung gekommen ist. Selbst bei dem Wechsel von einem Stromanbieter kann es zu diesen erheblichen Problemen kommen. Hierbei stellt sich dann schnell die Frage, ob eine Stromrechnung nach einigen Jahren in Verjährung gehen kann. Ab einer bestimmten Zeit ist dies auch möglich. Meistens kommt es hierbei darauf an, welcher Zeitraum dazwischen steht und wie hoch die Kosten in diesem Bereich sind. Normalerweise könnten die Stromanbieter die Verjährung immer wieder erweitern und erhöhen. Diese Fakten werden einem sofort aufgezeigt und sind auch hierbei sehr wichtig. Es sollte daher genau darauf geachtet werden, welche Fakten gelten und welche Gesetze deutlich zu erkennen sind.

Die Verjährung bei einem solchen Problem beginnt genau dann, wenn das Jahr um ist. Das bedeutet, dass die Verjährung mit dem Schluss des Jahres abgeschlossen ist. Der Anspruch hierbei entsteht dann nur noch für die Gläubiger, wenn Schulden bestehen sollten. Unter besonderen Umständen können sogar weitere Bereiche erkannt werden. Schließlich sollte der Kunde diese Kenntnis haben und nachlesen können, wann die Verjährung stattfindet. Der Stromanbieter kann nicht einfach nach einigen Jahren Geld fordern. Sollten in diesem Fall keine offenen Forderungen bestehen, hat dieser kein Recht dazu. Im Großen und Ganzen ist die Verjährung nach Ablauf eines Jahres zu erkennen. Sollten Schulden bestehen, müssen diese trotz alledem noch bezahlt werden, da diese als offene Forderungen angesehen werden.




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