Stromlieferungsvertrag – Test und Erfahrung

Wer elektrischen Strom in seinem Haus oder in seiner Wohnung beziehen möchte, muss nicht nur den passenden Anbieter finden, sondern mit diesem einen Stromlieferungsvertrag abschließen. Dieser Vertrag ist die rechtliche Grundlage für das Übereinkommen zwischen Kunde und Anbieter.
Erst wenn der Kunde nun endlich einen Tarif bei einem Anbieter gefunden hat, den er gewillt ist zu bezahlen, kann ein Stromlieferungsvertrag zu Stande kommen und erst nach beidseitiger Unterzeichnung dieses Vertrages kann die Lieferung des Stroms erfolgen.


 

Inhaltlich sind die Verträge zwar grundlegend gleich, aber das ist dennoch kein Grund sich diese nicht genau anzuschauen. Bei den unterschiedlichen Anbietern gibt es immer wieder abweichende Vereinbarungen, die im Vertrag festgelegt werden und nicht unwissend unterschrieben werden sollten.
Grundsätzliche Inhalte eines solchen Vertrages umschließen die Richtlinien zwischen den beiden Parteien. Dazu gehören zum Beispiel Menge und Preis des gelieferten Stroms, der zeitliche Rahmen und weitere Zahlungsvereinbarungen.
Ein standardisierter Stromlieferungsvertrag kann relativ umfangreich sein und sich über bis zu neun Seiten erstrecken. Darin werden zum einen die Parteien des Verbraucherns und des Anbieters geklärt, sowie über Einzelheiten des Grundstücks oder der Wohnfläche Auskunft gegeben. 
Meist verfügt ein solcher Vertrag auch über eine Präambel in der Grundsätze des Stromanbieters in Sicht auf Umwelt, Versorgungssicherheit und Stromquellen geklärt werden. Weiterhin wird der Vertragsgegenstand, Umfang, Preis sowie Messung und Abrechnung des Strom vereinbart.
Dem Kunden werden Informationen über Laufzeiten und Bedingungen im Falle einer Kündigung dargelegt, ebenso wie sie über Haftung und Schadensersatz aufgeklärt werden.
Der Vertrag muss nicht zwingen zwischen dem Verbraucher und dem Anbieter direkt abgeschlossen werden, sondern kann auch von sogenannten Strommaklern unterzeichnet werden. in der Wirkung und dem Nutzen eines solchen Stromlieferungsvertrages macht dies jedoch keinen Unterschied.
Ebenso wie bei jedem anderen Vertrag, sollte ein solcher Stromlieferungsvertrag nicht willkürlich abgeschlossen, sondern gründlich studiert werden, damit der Kunde über alle seine Rechte und Pflichten aufgeklärt ist und keine Konditionen unterzeichnet, die er nicht erfüllen möchte oder kann.





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