Strompreiserhöhung per Email erhalten?

Eine Strompreiserhöhung per Email ist gesetzlich nicht korrekt. Die Information zu der Erhöhung der Strompreise muss per Post und mindestens sechs Wochen vor Einsetzen des höheren Preises erfolgen. Wenn der Preis erhöht wurde, können Sie jedoch den Anbieter wechseln. Mit dem folgenden Check24-Stromrechner können Sie alle günstigen Tarife berechnen:


 


Strompreiserhöhung per Email darf nicht sein

Strompreiserhöhungen per E-Mail sind nicht rechtswirksam
Haben Sie eine Email bekommen, in der Ihr Stromanbieter Ihnen mitteilt, dass dieser Ihren Strompreis erhöhen wird? Haben Sie sich auch schon gefragt, ob das wirklich so in Ordnung ist? Wenn Sie diese Benachrichtigung nur per Email erhalten haben, ist das laut dem Gesetz nicht korrekt. Stromanbieter müssen, wenn Sie den Strompreis erhöhen möchten einige Richtlinien einhalten, um ihren Kunden diese Erhöhung deutlich mitzuteilen. Informieren Sie sich bei Ihrem Anbieter und wenn dieser die Strompreiserhöhung nur per Email angekündigt hat, müssen Sie das nicht einfach so akzeptieren.

Strompreiserhöhung per E-Mail erhalten - was tun?

Strompreiserhöhung muss per Brief erfolgen
Will ein Stromanbieter den Strompreis erhöhen, sollte er darauf achten, dass alle Kunden darüber rechtzeitig informiert werden und vor allem auf dem richtigen Weg darüber informiert werden. Per Email ist eine Strompreiserhöhung gesetzlich nicht korrekt, diese muss per Brief erfolgen. Stromanbieter müssen sich bei Erhöhungen ihrer Preise an die Grundversorgungsverordnung halten. Diese besagt, dass Kunden alle individuell über eine Preiserhöhung informiert werden sollen und das ist nur per Brief gewährleistet. Gegen eine Strompreiserhöhung per Email sollten Sie sich also wehren!

Anbieter müssen bei Strompreiserhöhung per E-Mail Frist einhalten

Preiserhöhungen müssen mindestens 6 Wochen vorher angekündigt werden
Nicht nur, wie die Information an die Kunden gelangt, sondern auch wie lange vor einer Erhöhung die Kunden über eine Erhöhung informiert werden, ist wichtig. Mindestens sechs Wochen vor einer Strompreiserhöhung müssen Kunden über eine solche informiert worden sein. Wenn Sie sich eine solche Preiserhöhung nicht gefallen lassen wollen, haben Sie dann als Kunden immer noch genug Zeit, um sich um einen anderen Anbieter zu kümmern. Also bei einer Strompreiserhöhung per Email oder zu kurzfristig, müssen Sie sich wehren!


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