Strompreiserhöhung Sonderkündigungsrecht - Gebrauch machen?

Sie können davon Gebrauch machen, oder Sie wechseln gleich den Stromanbieter. Alle tagesaktuellen, günstigen Tarife finden Sie im folgenden Stromrechner:


 

Die konstante Strompreiserhöhung ist aktuell ein brisantes Thema, das bei Endverbrauchern zu Unstimmigkeiten führt. Denn eine Frage, die sich dem Ganzen anschließt, ist die Frage nach einem Sonderkündigungsrecht. Doch pauschal kann man diese Frage nicht beantworten. Denn bei einer Strompreiserhöhung von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, stellt sich als äußerst schwierig dar.

Der Stromanbieter ist in jedem Fall dazu verpflichtet, eine Strompreiserhöhung zu verkünden. Das Informieren der Kunden geschieht in den meisten Fällen über ein separates Schreiben oder über die aktuelle Abrechnung. Hier können Kunden sich aber sicher sein, dass Sie vor der Strompreiserhöhung darüber unterrichtet werden müssen. Dies bedeutet, dass Ihre Kosten nicht auf der aktuellen Rechnung bereits gestiegen sind, sondern erst ab dem vom Stromanbieter vorab kommunizierten Datum. Von einem Sonderkündigungsrecht dürfen Sie dann jedoch kein Gebrauch machen.

Sollte ein Stromanbieter Ihnen die Strompreiserhöhung allerdings nicht kommuniziert haben und Ihre aktuelle Rechnung beinhaltet bereits die neuen Kosten, von den Sie nichts wussten, dann dürfen Sie von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und den Stromanbieter vor Ablauf der üblichen Kündigungsfrist wechseln. Dieses Verfahren ist seit der Liberalisierung des Strommarktes in 2006 der Fall, bei dem beschlossen wurde, dass jeder Endverbraucher seinen Stromanbieter frei wählen darf. Hierbei findet man zahlreiche Vergleichsrechner im Internet, die einem eine detaillierte Übersicht aller zur Verfügung stehender Anbieter präsentiert. Einfach und schnell kann man hier über eine Strompreiserhöhung hinwegsehen und zum günstigeren Versorger wechseln. Einfach das Antragsformular ausfüllen und schon hat man die Möglichkeit, alle weiteren Schritte vom neuen Stromanbieter durchführen zu lassen.




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